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Fragen und Anworten

 

Ab wann soll ich mit meinem Kind zum Zahnarzt gehen?

Sobald das erste Zähnchen kommt - also mit ca. 6 Monaten.
Zudem sollten Sie Ihr Kind zu einem eigenen Vorsorgetermin mitnehmen - keine Behandlung, damit es sich an die Praxissituation und den Hauszahnarzt gewöhnt. Dies trägt dazu bei, dass erst gar keine Ängste aufgebaut werden.


Ab wann sollte ich die Zähne meines Kindes putzen und wie oft am Tag?

Schon ab dem ersten Milchzahn sollten Sie zweimal täglich die Zähne Ihres Kindes mit einem Hauch fluoridhaltiger Kinderzahnpasta von allen Seiten sauber putzen.
Ab dem 2. Geburtstag 2 x täglich - morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen - mit einer maximal erbsengroßen Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta die Zähne putzen. Nach dem abendlichen Zähneputzen sollte Ihr Kind nichts mehr essen und zum Durststillen nur Wasser trinken.



Welche Zahnpasta soll ich meinem Kind ab 6 Jahren geben?

Ab dem Schulalter sollte eine Erwachsenenzahnpasta mit 1000 - 1500 ppm Fluoridgehalt verwendet werden.

 

Der Kinderarzt verschreibt Fluoridtabletten. Soll ich diese meinem Kleinkind trotzdem geben, obwohl ich die Zähne meines Kindes mit fluoridhaltiger Zahnpasta putze?

Als Basisprophylaxe wird empfohlen, Jodsalz mit Fluorid zur Speisenzubereitung für die ganze Familie zu verwenden.
Werden zudem die Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta geputzt, bedarf es keiner zusätzlichen Tablettengabe.


Mein Kind möchte sich nicht die Zähne putzen oder putzen lassen. Was kann ich tun?

Sprechen Sie Ihren Hauszahnarzt an. Er wird Sie gerne beraten und unterstützen.
Vermitteln Sie, dass Zähneputzen Spaß macht. Erzählen Sie kleine Geschichten, wie die "Dreckmonster aus dem Mund gejagt werden". Seien Sie Vorbild und putzen gemeinsam mit Ihrem Kind die Zähne. Lassen Sie Ihr Kind beim Einkaufen selbst die Zahnbürste und die Zahnpasta auswählen.

 

Mein Kind ist jetzt in der 2. Klasse und hat in der Schule ein Schreiben bekommen, dass der Zahnarztbesuch bestätigt werden soll. Wird es meiner Krankenkasse gemeldet, wenn ich die Rückmeldung nicht beim Zahnarzt abgebe?

Nein, die Rückmeldung ist grundsätzlich freiwillig.
Sie tragen damit allerdings nachhaltig zur Zahngesundheit ihres Kindes bei. Ihr Kind wird es Ihnen danken.




Wie sieht es denn bei den Rückmeldungen, die man abgeben soll, mit dem Datenschutz aus? Wird dieser eingehalten?

Das Schulzahnpflegeprogramm hat vor Einführung dem Landesdatenschützer zur Prüfung vorgelegen und wurde dahingehend beschieden, dass der Datenschutz eingehalten wird.

 

Spezielle Fragen zum Zähneputzen  in der Kita finden Sie unter :

Programme der LAGZ RLP / Programme für Kitas / Zähneputzen in der Kita 

 

 

 

 




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